Frontansicht eines Rolls-Royce mit orange-blauer Carwrapping-Folierung

Ratgeber · Fahrzeugfolierung · Lesezeit ca. 4 Minuten

Kurz gesagt: Ändert sich die Fahrzeugfarbe durch eine Folierung, ist das bei der Zulassungsstelle zu melden. Wie die Änderung im Einzelfall behandelt wird, entscheidet die zuständige Behörde. Wir weisen Sie vor der Folierung darauf hin und empfehlen, vorab bei Ihrer Zulassungsstelle und Ihrer Versicherung nachzufragen. Bei Teilfolierungen und Beschriftungen ist die Lage meist unkomplizierter.

Worum es geht

In den Fahrzeugpapieren ist die Farbe des Fahrzeugs hinterlegt. Wenn eine Vollfolierung die Farbe dauerhaft sichtbar verändert, stellt sich die Frage, ob die Änderung angezeigt werden muss. Die Zuständigkeit liegt bei der Zulassungsstelle – nicht beim Folierbetrieb. Deshalb geben wir hier bewusst keine pauschale Rechtsauskunft, sondern sagen, was Sie praktisch tun sollten.

Frontansicht eines Rolls-Royce mit orange-blauer Carwrapping-Folierung
Eine Vollfolierung verändert die sichtbare Fahrzeugfarbe deutlich.

Vollfolierung, Teilfolierung oder Beschriftung

Umfang Veränderung der Fahrzeugfarbe Empfehlung
Beschriftung mit Logo und Schriftzug Gering, Lackfarbe bleibt erkennbar Meist unkritisch, im Zweifel nachfragen
Teilfolierung (z. B. Dach, Spiegelkappen) Teilbereiche in Kontrastfarbe Vorab bei der Zulassungsstelle erkundigen
Vollfolierung in neuer Farbe Fahrzeugfarbe ändert sich komplett Vorab klären und bei Bedarf melden

Das sollten Sie vorher klären

  1. Zulassungsstelle: Fragen Sie, ob und wie die Farbänderung eingetragen werden muss und welche Unterlagen die Behörde verlangt.
  2. Versicherung: Informieren Sie Ihre Kfz-Versicherung über die Folierung, damit der Versicherungsschutz eindeutig ist.
  3. Leasinggeber: Bei Leasingfahrzeugen sollten Sie Folierung und spätere Entfernung vorab mit dem Leasinggeber abstimmen.
  4. Folienart und Farbe: Wählen Sie die Farbe in Ruhe anhand echter Muster – wir zeigen sie Ihnen bei uns vor Ort.

Fahrzeugfolierung in Wittlich und Trier

Wir folieren Fahrzeuge in unserer Werkstatt in Traben-Trarbach für Kunden aus Wittlich, Bernkastel-Kues, Zell, Morbach, Trier und dem Hunsrück. Vor der Vollfolierung weisen wir Sie auf die Melde- und Abstimmungspunkte hin. Alle Leistungen finden Sie unter Fahrzeugfolierung und Carwrapping.

Häufige Fragen

Muss ich die Farbänderung nach einer Vollfolierung melden?

Wenn sich die Fahrzeugfarbe durch die Folierung ändert, ist das bei der Zulassungsstelle zu melden. Wie die Behörde die Änderung behandelt, klären Sie am besten vorab dort.

Gilt das auch für Fahrzeugbeschriftungen?

Eine Beschriftung mit Logo und Schriftzug verändert die Lackfarbe kaum. Im Zweifel fragen Sie bei der Zulassungsstelle nach.

Soll ich meine Versicherung informieren?

Wir empfehlen es. So ist eindeutig, dass die Folierung versichert ist.

Was gilt bei Leasingfahrzeugen?

Stimmen Sie Folierung und spätere Entfernung vorab mit dem Leasinggeber ab. Folie ist reversibel, der Originallack bleibt darunter erhalten.

Hilft Multivisionen bei den Unterlagen?

Wir weisen Sie vor der Folierung auf die Meldung hin. Die Abwicklung selbst läuft über Ihre Zulassungsstelle.

Folierung geplant?

Schicken Sie uns Fahrzeugtyp und Wunschfarbe – wir beraten Sie auch zu den Punkten, die vorher zu klären sind.

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AM

Andreas MetzInhaber von Multivisionen Werbetechnik, Traben-Trarbach · Arbeitsbeispiele auf Instagram

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